Kurzzeitwohnen
Das Angebot Kurzzeitwohnen richtet sich an erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung.
Möchten Sie gerne einmal in den Alltag einer Wohngruppe reinschnuppern und sind neugierig darauf, die Menschen und das Leben dort kennenzulernen?
Wir laden Sie ein, über das Kurzzeitwohnen ein Wochenende, mehrere Tage oder auch Ihren Urlaub in unseren Wohneinrichtungen zu verbringen.
Das Kurzzeitwohnen bietet ebenso Angehörigen die Möglichkeit, im Krankheitsfall, in Krisensituationen oder während des Urlaubes ihren Angehörigen gut betreut zu wissen.
Auch eine Notaufnahme ist möglich, wenn die häusliche Betreuungsperson (z.B. bei akutem Krankenhausaufenthalt) vorübergehend ausfällt.
So funktioniert das Kurzzeitwohnen
Bei einem ersten Gespräch informieren und beraten wir Sie ausführlich zum Thema Kurzzeitwohnen. Vor einem Aufenthalt werden Sie die entsprechende Wohneinrichtung besuchen und können bereits einen ersten Einblick gewinnen. Sie erhalten erforderliche Hilfe- und Unterstützungsleistungen im Rahmen unserer professionellen Betreuung und Pflege, während Sie in unserer Wohneinrichtung leben.
Folgende Wohneinrichtungen bieten Kurzzeitwohnen (bis zu 3 Wochen) an:
• Wohnanlage Obertshausen
• Wohnanlage Offenbach
• Philipp-Jäger-Wohnanlage in Dietzenbach
• Wilhelm-Thomin-Haus in Rödermark
Das Kurzzeitwohnen wird in den meisten Fällen über Leistungen der Pflegeversicherung und/oder der Eingliederungshilfe (LWV Hessen) sowie über Leistungen der Grundsicherung finanziert. Natürlich ist das Kurzzeitwohnen auch im Rahmen der Selbstfinanzierung möglich. Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Finanzierung.
Bei Fragen oder Interesse rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Kontakt: Almut Borowicz
Telefon: 069/ 809 09 69-30
a.borowicz@behindertenhilfe-offenbach.de
Ludwigstraße 136, 63067 Offenbach