Begleitetes Wohnen in Familien

Wir organisieren die Teilnahme an Freizeit- oder Bildungsveranstaltungen

Begleitetes Wohnen in Familien bedeutet, dass eine Familie, Lebensgemeinschaft oder Einzelperson einen Menschen mit geistiger Behinderung aufnimmt und betreut. Dieses Wohnangebot ermöglicht Menschen mit Behinderung eine familienbezogene Lebensform.

Unser professioneller Fachdienst begleitet in Form von regelmäßigen Hausbesuchen. Wir beraten in fachlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen in Bezug auf das Begleitete Wohnen in Familien. In Krisensituationen sind wir jederzeit für Sie da. Folgende Unterstützung bieten wir beispielsweise an:

  • Wir informieren über die Voraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgeld, das die Familien erhalten.
  • Wir unterstützen bei Behördengängen oder bei schriftlichen Anträgen.
  • Wir vermitteln zusätzliche Angebote, beispielsweise tagesstrukturierende Maßnahmen.
  • Wir organisieren die Teilnahme an Freizeit- oder Bildungsveranstaltungen.
  • Wir beraten in vielen weiteren Fragen des Alltags.

  • Sie haben feste Bezugspersonen und leben in einer stabilen Gemeinschaft.
  • Sie leben in einem eigenen Zimmer in der Wohnung oder im Haus der Gastfamilie.
  • Sie nehmen am Alltag in der Gastfamilie teil. Sie kochen und essen zusammen und können gemeinsam Ihre Freizeit gestalten.
  • Sie erhalten Unterstützung bei allen Haushaltstätigkeiten, der Wäschepflege und Begleitung bei Arztbesuchen. Sie entwickeln Ihre Fähigkeiten weiter und erlernen viele Tätigkeiten des Alltags.

Wenn folgende Voraussetzungen zutreffen, ist das Begleitete Wohnen in einer Familie möglich:

  • Sie haben eine ärztliche Diagnose über eine Lernbehinderung oder eine geistige Beeinträchtigung.
  • Sie möchten in einer familiären Lebensform wohnen.
  • Sie können nicht im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens in einer eigenen Wohnung leben.
  • Sie sind volljährig.
  • Sie leben in Stadt und Kreis Offenbach oder der näheren Umgebung.

  • Sie sind bereit, einen Menschen mit Unterstützungsbedarf über einen längeren Zeitraum an Ihrem Familienleben teilhaben zu lassen und gemeinsam den Alltag und auch Ihre Freizeit zu gestalten.
  • Sie stellen der aufgenommenen Person in Ihrer Wohnung bzw. in Ihrem Haus ein eigenes möbliertes Zimmer zur Verfügung.
  • Das Wohlergehen der aufgenommenen Person liegt Ihnen am Herzen und Sie unterstützen sie in allen Belangen.
  • Sie beteiligen die aufgenommene Person bei Aufgaben im Haushalt – im üblichen familiären Rahmen und soweit dies möglich ist. Sie unterstützen bei der Reinigung des Zimmers und bei der Wäschepflege.
  • Sie sind bereit, mit unserem Fachdienst zusammenzuarbeiten.
  • Sie dürfen keine rechtliche Betreuung für die aufgenommene Person ausüben.
  • Sie erhalten für die Betreuung der aufgenommenen Person ein monatliches Betreuungsgeld und Miete inklusive Mietnebenkosten. Darüber hinaus wird je nach individueller Vereinbarung Geld für Verpflegung an die Gastfamilie bezahlt, außer der aufgenommenen Person versorgt sich selber.
  • Sie können sich bei Problemen oder Krisensituationen der aufgenommenen Person jederzeit an den Fachdienst wenden.

Oft sind es Angehörige, die Menschen mit Behinderung in ihre Familie aufnehmen. Aber auch nicht verwandte Familien können zur Gastfamilie werden. Eltern und Kinder des Menschen mit Behinderungen können keine Gastfamilie im Sinne des Begleiteten Wohnens sein.

Wenn Sie als Gastfamilie mit einem Menschen mit Behinderung zusammenleben möchten oder wenn Sie Fragen oder Interesse daran haben, in einer Gastfamilie zu leben: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Betreutes Wohnen in Familien

Leitung: Sonja Giebeler

Telefon: 0152 5705 4173
s.giebeler@behindertenhilfe-offenbach.de

Offenthalerstr. 75, 63128 Dietzenbach

Portrait von Robert Maßholder

Wohnverbund Langen

Leitung: Robert Maßholder

Telefon: 06103/ 571 66-31
r.massholder@behindertenhilfe-offenbach.de

Zinkeysenstraße 14, 63225 Langen