Begleitetes Wohnen in Familien: Texte in Leichter Sprache

Das Begleitete Wohnen in Familien ist für Menschen
mit einer geistigen Behinderung.
Begleitetes Wohnen in Familien bedeutet:
Sie wohnen bei einer Gast-Familie.

Eine Gast-Familie kann sein:

  • eine Familie,
  • eine Lebens-Gemeinschaft
  • oder eine einzelne Person.

Gast-Familien betreuen die Menschen
mit einer geistigen Behinderung.

Wir haben einen Fach-Dienst dafür.
Unser Fach-Dienst unterstützt das Begleitete Wohnen.
Unsere Mitarbeiter kommen regelmäßig zu Besuch in die Familien.
Wir beraten die Familien bei Fragen zum Zusammen-Wohnen.
Bei Krisen sind wir jederzeit für die Familien da.

Was bedeutet Begleitetes Wohnen in Familien?

Für Menschen mit Behinderung bedeutet das:

  • feste Bezugs-Personen zu haben
  • in einer Gemeinschaft zu leben
  • ein eigenes Zimmer in der Wohnung oder im Haus zu haben
  • am Alltag in der Gast-Familie teilnehmen
  • zusammen kochen und essen
  • gemeinsam die Freizeit gestalten
  • die eigenen Fähigkeiten weiter entwickeln
  • im Alltag dazu lernen.

Sie bekommen in der Gast-Familie Unterstützung:

  • im Alltag
  • bei allen Tätigkeiten im Haushalt
  • bei der Pflege ihrer Wäsche
  • bei Arzt-Besuchen.

So unterstützen wir Sie:

  • Wir informieren Sie über Betreuungs-Geld für Familien.
  • Wir unterstützen bei Gängen zu Ämtern.
  • Wir helfen bei Anträgen.
  • Wir vermitteln zusätzliche Angebote.
    Zum Beispiel: Tages-Struktur.
  • Wir planen für Sie die Teilnahme an Freizeit-Veranstaltungen.
  • Wir planen für Sie die Teilnahme an Bildungs-Veranstaltungen.
  • Wir beraten Sie bei vielen Fragen im Alltag.

Wir können Menschen mit einer geistigen Behinderung betreuen:

  • die erwachsen sind
  • die eine Bescheinigung für die geistige Behinderung haben.
  • die in einer Familie wohnen möchten.
  • die nicht in einer eigenen Wohnung leben können.
  • die in Offenbach oder im Kreis Offenbach oder in der näheren Umgebung leben.

Die Gast-Familie

Für Gast-Familien bedeutet das Begleitete Wohnen in Familien:
Sie nehmen eine Person mit Unterstützungs-Bedarf auf.
Die Person soll für längere Zeit in ihrer Familie leben.
Sie gestalten mit der Person den Alltag und die Freizeit.

Die Person bekommt ein eigenes Zimmer mit Möbeln.
Sie unterstützen die Person.
Sie möchten, dass es der Person gut geht.
Die Person hilft im Haushalt mit, soweit es geht.

Sie unterstützen die Person bei der Reinigung vom Zimmer.
Sie helfen bei der Wäsche-Pflege.
Sie arbeiten mit unserem Fach-Dienst zusammen.
Sie dürfen nicht der rechtliche Betreuer für das Geld von der Person sein.

Sie bekommen jeden Monat:

  • Betreuungs-Geld
  • Miete und Neben-Kosten
  • Geld für die Verpflegung.

Wenn sich die Person nicht selbst versorgt
Bei Problemen oder Krisen ist unser Fach-Dienst immer für Sie da.

Oft nehmen Angehörige die Menschen mit Behinderung in ihre Familie auf.
Aber auch andere Familien können Gast-Familien werden.
Die eigenen Eltern oder Kinder können keine Gast-Familie sein.

Wenn Sie Fragen haben

  • rufen Sie uns an
  • schreiben Sie uns eine E-Mail.

Betreutes Wohnen in Familien

Leiterin: Sonja Giebeler

Telefon: 0152 5705 4173
E-Mail: s.giebeler@behindertenhilfe-offenbach.de

Offenthalerstr. 75, 63128 Dietzenbach

Portrait von Robert Maßholder

Wohnverbund Langen/Seligenstadt

Leiter: Robert Maßholder

Telefon: 06103/ 571 66-31
E-Mail: r.massholder@behindertenhilfe-offenbach.de

Zinkeysenstraße 14, 63225 Langen