Kurzzeit-Wohnen: Texte in Leichter Sprache

Kurzzeit-Wohnen ist für Menschen mit einer geistigen Behinderung. 

Kurzzeit-Wohnen bedeutet:

  • Sie können ein Wochen-Ende bei uns sein.
  • oder Sie können mehrere Tage bei uns sein.
  • oder Sie können auch ihren Urlaub bei uns verbringen. 

Kurzzeit dauert höchstens 3 Wochen.

Beim Kurzzeit-Wohnen leben Sie in einer Wohn-Gruppe. 
Sie lernen den Alltag in einer Wohn-Gruppe kennen.
Sie lernen die Menschen in der Wohn-Gruppe kennen. 

Kurzzeit-Wohnen ist auch wichtig für Angehörige.
Wir bieten gute Betreuung für Menschen mit geistiger Behinderung:

  • wenn eine Betreuungs-Person krank wird
  • bei Krisen
  • oder wenn die Betreuungs-Person Urlaub machen möchte.

Wir können auch sehr schnell Personen aufnehmen.
Zum Beispiel:
Wenn eine Betreuungs-Person plötzlich krank wird.
Und wenn es keine andere Betreuung gibt.

Ablauf
Wir beraten Sie über das Kurzzeit-Wohnen.
Sie bekommen von uns alle wichtigen Infos.
Danach besuchen Sie die Wohn-Einrichtung.
Dann entscheiden Sie:
ob Sie das Kurzzeit-Wohnen machen möchten.

Wir betreuen Sie im Kurzzeit-Wohnen.
Sie bekommen alle Hilfen, die Sie brauchen.

Unsere Wohn-Einrichtungen zum Kurzzeit-Wohnen

Hier gibt es Kurzzeit-Wohnen:

  • Wohn-Anlage Obertshausen
  • Wohn-Anlage Offenbach
  • Philipp-Jäger-Wohn-Anlage in Dietzenbach
  • Wilhelm-Thomin-Haus in Rödermark

Wer bezahlt das Kurzzeit-Wohnen?

Meistens bezahlt das Kurzzeit-Wohnen:

  • die Pflege-Versicherung 
  • die Eingliederungs-Hilfe 
  • oder die Grund-Sicherung. 

Sie können auch selbst bezahlen.
Wir beraten Sie gerne bei Fragen zum Geld für das Kurzzeit-Wohnen. 

Wenn Sie Fragen haben:

  • rufen Sie uns an 
  • oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 
Portrait von Jella Wagner

Kontakt: Jella Müller

Telefon: 069/ 809 09 69-30
E-Mail: j.mueller@behindertenhilfe-offenbach.de

Ludwigstraße 136, 63067 Offenbach