Kurzzeit-Wohnen: Texte in Leichter Sprache
Kurzzeit-Wohnen ist für Menschen mit einer geistigen Behinderung.
Kurzzeit-Wohnen bedeutet:
- Sie können ein Wochen-Ende bei uns sein.
- oder Sie können mehrere Tage bei uns sein.
- oder Sie können auch ihren Urlaub bei uns verbringen.
Kurzzeit dauert höchstens 3 Wochen.
Beim Kurzzeit-Wohnen leben Sie in einer Wohn-Gruppe.
Sie lernen den Alltag in einer Wohn-Gruppe kennen.
Sie lernen die Menschen in der Wohn-Gruppe kennen.
Kurzzeit-Wohnen ist auch wichtig für Angehörige.
Wir bieten gute Betreuung für Menschen mit geistiger Behinderung:
- wenn eine Betreuungs-Person krank wird
- bei Krisen
- oder wenn die Betreuungs-Person Urlaub machen möchte.
Wir können auch sehr schnell Personen aufnehmen.
Zum Beispiel:
Wenn eine Betreuungs-Person plötzlich krank wird.
Und wenn es keine andere Betreuung gibt.
Ablauf
Wir beraten Sie über das Kurzzeit-Wohnen.
Sie bekommen von uns alle wichtigen Infos.
Danach besuchen Sie die Wohn-Einrichtung.
Dann entscheiden Sie:
ob Sie das Kurzzeit-Wohnen machen möchten.
Wir betreuen Sie im Kurzzeit-Wohnen.
Sie bekommen alle Hilfen, die Sie brauchen.
Unsere Wohn-Einrichtungen zum Kurzzeit-Wohnen
Hier gibt es Kurzzeit-Wohnen:
- Wohn-Anlage Obertshausen
- Wohn-Anlage Offenbach
- Philipp-Jäger-Wohn-Anlage in Dietzenbach
- Wilhelm-Thomin-Haus in Rödermark
Wer bezahlt das Kurzzeit-Wohnen?
Meistens bezahlt das Kurzzeit-Wohnen:
- die Pflege-Versicherung
- die Eingliederungs-Hilfe
- oder die Grund-Sicherung.
Sie können auch selbst bezahlen.
Wir beraten Sie gerne bei Fragen zum Geld für das Kurzzeit-Wohnen.
Wenn Sie Fragen haben:
- rufen Sie uns an
- oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Kontakt: Jella Müller
Telefon: 069/ 809 09 69-30
E-Mail: j.mueller@behindertenhilfe-offenbach.de
Ludwigstraße 136, 63067 Offenbach